IM JAHR 2016 BEWILLIGTES PROJEKT
Zürcher Kommentar zum Schweizer Stiftungsrecht Phase II
Redaktion
Für den Inhalt der Angaben zeichnet die Projektleitung verantwortlich.
Kooperation
Dieses von der Gebert Rüf Stiftung geförderte Projekt wird von folgenden weiteren Projektpartnern mitgetragen: CEPS, Centre for Philanthropy Studies, Universität Basel; SwissFoundations, Verband der Schweizer Förderstiftungen.
Projektdaten
Projekt-Nr.: GRS-016/16
Förderbeitrag: CHF 108'000
Bewilligung: 06.07.2016
Dauer: 01.2017 - 12.2018
Handlungsfeld: Stiftungswissen & Kompetenz, seit 2013
Zürcher Kommentar zum Schweizer Stiftungsrecht Phase II
Projekt nummerGRS-016/16 BudgetCHF 108'000 VerantwortlichThomas Sprecher Laufzeit01.2017 - 12.2018
Konsolidierung und Ausbau Center for Philanthropy Studies CEPS 2016 – 2018
Projekt nummerGRS-047/15 BudgetCHF 300'000 VerantwortlichGeorg von Schnurbein Laufzeit01.2016 - 12.2018
Anschubfinanzierung für neue Aktionsebene des Zentrums für Stiftungsrecht
Projekt nummerGRS-042/13 BudgetCHF 290'000 VerantwortlichDominique Jakob Laufzeit03.2014 - 07.2017
Zürcher Kommentar zum Schweizer Stiftungsrecht Phase I
Projekt nummerGRS-030/13 BudgetCHF 150'000 VerantwortlichThomas Sprecher Laufzeit01.2014 - 12.2016
Anschubfinanzierung Kompetenzzentrum Stiftungswesen und Philanthropie
Projekt nummerGRS-013/06 BudgetCHF 500'000 VerantwortlichGeorg von Schnurbein Laufzeit07.2008 - 12.2013
Konzeption und Durchführung der Ausschreibung für ein interdisziplinäres universitäres Kompetenzzentrum für Stiftungswesen.
Projekt nummerGRS-056/05 BudgetCHF 50'000 VerantwortlichBeate Eckhardt Laufzeit03.2006 - 11.2008
Strategisches Stiftungsmanagement
Projekt nummerGRS-034/02 BudgetCHF 37'000 VerantwortlichRolf Keller Laufzeit03.2003 - 04.2003
Foundation Excellence - Management für mehr Wirkung
Projekt nummerGRS-031/02 BudgetCHF 350'000 VerantwortlichJohannes Rüegg-Stürm Laufzeit11.2002 - 08.2006
Projektleitung
Dr. Dr. Thomas Sprecher, Niederer Kraft & Frey AG, Bahnhofstrasse 13, 8001 Zürich (Schweiz), thomas.sprecher@nkf.ch
Abstract
Die Rechtswissenschaft kennt die bewährte Tradition der Gross-Kommentierung der wichtigsten Gesetze. So gibt es einen Berner Kommentar, einen Zürcher Kommentar, unterdessen (für die mittlere Kommentierung) auch einen Basler Kommentar.Was ist das Besondere an diesem Projekt?
Im Bereich des Stiftungsrechts (Art. 80-89c ZGB) datiert der Zürcher Kommentar von August Egger (2. Aufl.) aus dem Jahr 1930, der Berner Kommentar von Hans Michael Riemer aus dem Jahr 1975. Unterdessen hat sich die Stiftungslandschaft stark verändert. Es besteht daher das Desiderat eines modernen Grosskommentars. Das vorliegende Projekt strebt bis 2018 die Erarbeitung eines neuen Zürcher Kommentars zum Stiftungsrecht anStand/Resultate
Seit Projektbeginn wurden folgende Arbeiten vorgenommen:1. Aufbereitung und regelmässige Aktualisierung des Materials
Das zur Erarbeitung des Kommentars notwendige Stiftungs(rechts)material (Literatur, Gerichtsentscheide, Zeitungsartikel, Erlasse, weiteres Material (z.B. Jahresberichte und Informationen von Verbänden im Bereich Stiftungen/Stiftungsrecht, Broschüren, Stellungnahmen, Informationen u.a. über und von Stiftungen, wie Stiftungsurkunden, Mitteilungen, Botschaften, erläuternde Berichte, Newsletter, usw.) wurde recherchiert, dokumentiert, beschafft und in einem gut strukturierten Ablagesystem eingeordnet. Der Umfang des Materials beträgt derzeit rund 200 Ordner sowie 20 Hängeregisterkörbe mit Aufsätzen sowie zahlreichen Büchern. Die Literaturliste der stiftungsrechtlichen Werke wurde so angelegt, dass diese als Literaturverzeichnis und Quellenangabe für den Kommentar verwendet werden können. Dieses Material wird dauernd nachgeführt und aktuell gehalten (mit Recherchen, Dokumentation, Beschaffung, Einordnung in das vorhandene Ablagesystem).
2. Erstellung von Verzeichnissen
Es wurden diverse weitere notwendige Verzeichnisse erstellt (Materialienverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Zeitschriftenverzeichnis, Gesetzesverzeichnis und Verzeichnisse mit weiteren Erlassen (In- und Ausland).
3. Festlegung der Formalien
Vorbereitend wurden auch die Formalien erarbeitet und festgelegt (z.B. die Zitierweise der Quellen).
4. Erarbeitung des Kommentars
Die Kommentierung wird in zwei grosse Teile gegliedert, in einen Allgemeinen Teil (AT) und einen Besonderen Teil (BT). Der BT enthält die Kommentierung der stiftungsrechtlichen Artikel des ZGB (Art. 80-89c ZGB), der AT stiftungsrechtliche Ausführungen, die nicht in Verbindung zu einem bestimmten stiftungsrechtlichen Artikel stehen (z.B. weitere Stiftungsformen wie Dachstiftungen usw.).
Die Kommentierung der Art. 80, 81, 82, 84, 84a, 85, 86, 86a, 86b, 87, 88, 89, 89b, 89c ZGB umfasst gegenwärtig eine detaillierte Gliederung und Struktur, umfangreiche Textbausteine mit zahlreichen ausführlichen rechtlichen Abklärungen und zahlreichem eingearbeiteten Material. Aktuell wird die Kommentierung betreffend die «Organisation» (Art. 83, 83a, 83b, 83c, 83d ZGB) erarbeitet.
Publikationen
Bereits vorliegende Bände des Zürcher KommentarsLinks
Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey AG, ZürichCenter for Philanthropy Studies, Universität Basel
Swiss Foundations – Verband der Schweizer Förderstiftungen
Handlungsfeld «Stiftungswissen und Kompetenz» der Gebert Rüf Stiftung

