PROJEKTBEGLEITUNG
Eckpfeiler der Förderbeziehung
Mit der Mittelzusprache endet die Kommunikation zwischen Ihnen als Projektleiter und uns als private Förderagentur nicht, sondern setzt sich als definierte Förderbeziehung fort. Der Rahmen bildet die Festlegung der spezifischen Projektbegleitung in einem Fördervertrag. Zentral ist die an Projektetappen gekoppelte Berichterstattung. Sie umfasst die Zwischen- und Schlussberichte für das stiftungsinterne Controlling, wie auch die öffentliche Berichterstattung auf der Website der Gebert Rüf Stiftung.
Vertragsabschluss
Publikation Ihres Projektes auf der Website der Gebert Rüf Stiftung
Gemäss Art. 1 und 14 des Fördervertrags
Nennung der Gebert Rüf Stiftung
Gemäss Art. 20 des Fördervertrags besteht eine Nennungspflicht: Wo immer sinnvoll, ist gemäss Fördervertrag auf unsere Projektpartnerschaft hinzuweisen.
Logos der Gebert Rüf Stiftung und anderes
Ausserwissenschaftliche Kommunikation
Gemäss Art. 4 des Fördervertrags ist die Projektleitung verpflichtet, die ausserwissenschaftliche, d. h. öffentliche Kommunikation als Teil der wissenschaftlichen Projektarbeit zu verstehen und entsprechend zu handeln. Neben der u. a. an die Medien gerichteten Öffentlichkeitsarbeit sind zwei klar festgelegte Engagements zu leisten:
Besuchstermin Schule im Labor
Kursangebot Medientraining – Offre de formation: Media training
Der zweitägige Kurs wird in deutscher und in französischer Sprache angeboten, dies im Rahmen einer Kooperation mit dem Schweizerischen Nationalfonds SNF, dem MAZ (Schweizer Journalistenschule in Luzern) und der «Maison de la communication» (Lausanne). Bei der Anmeldung ist unbedingt der Vermerk «Projekt Gebert Rüf Stiftung» anzubringen. Gemäss Fördervertrag übernimmt die Gebert Rüf Stiftung für 1 Person pro Projekt die gesamten Kurskosten von CHF 1'500.
Kursdaten/Anmeldung
Dates des formations/inscription
Der zweitägige Kurs wird in deutscher und in französischer Sprache angeboten, dies im Rahmen einer Kooperation mit dem Schweizerischen Nationalfonds SNF, dem MAZ (Schweizer Journalistenschule in Luzern) und der «Maison de la communication» (Lausanne). Bei der Anmeldung ist unbedingt der Vermerk «Projekt Gebert Rüf Stiftung» anzubringen. Gemäss Fördervertrag übernimmt die Gebert Rüf Stiftung für 1 Person pro Projekt die gesamten Kurskosten von CHF 1'500.
Kursdaten/Anmeldung
Dates des formations/inscription
Projektabschluss und Debriefing
Der Projektabschluss findet im formellen Rahmen eines Abschlussgesprächs statt. Dabei werden die gegenseitige Einhaltung des Fördervertrags überprüft sowie die aus der Förderbeziehung einerseits und die aus dem Projekt andererseits gewonnenen Erkenntnisse in inhaltlicher und strategischer Hinsicht analysiert.
