PROJEKTEINGABE
Stufenweises Vorgehen
Die Gebert Rüf Stiftung ist keine geldverteilende Vergabestiftung, die Zuschüsse und Beiträge ausschüttet. Sie spricht auch keine Sockel- und Rest- und Fortsetzungsfinanzierungen nach dem Motto «we, too». Vielmehr basiert sie auf einer Förderpolitik, verfolgt eine Strategie und wendet Kriterien an. Durch die Unterstützung von Projekten mit klarer Identität strebt sie eine messbare Förderwirkung an.
Sie unterhält Handlungsfelder, vernetzt ihre Aktivitäten untereinander sowie in einer Reihe von Projektpartnerschaften, womit sie eine grössere Wirksamkeit ihrer Fördertätigkeit erreichen will. Prüfen Sie anhand der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen zu Förderpolitik und -strategie, ob ihre Projektidee für eine Unterstützung durch die Gebert Rüf Stiftung in Frage kommt.
Informeller Einstieg
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, ehe Sie uns einen formellen Antrag einreichen: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns per E-Mail ein Abstract, das Ihre Projektidee in aller Kürze inhaltlich und formal darstellt. Zeigen Sie allenfalls Varianten auf. Wir beraten Sie gerne und schätzen für Ihr Vorhaben die Chance für eine Förderung durch die Gebert Rüf Stiftung ein.
Erste formelle Stufe: Projektantrag
Beachten Sie für die Einreichung folgende Schlusstermine (Deadlines für den Eingang von Anträgen per Post und elektronisch):
1. Dezember (Entscheid in der Regel anfangs Februar);
1. Februar (Entscheid anfangs Mai);
1. Mai (Entscheid anfangs Juli);
1. September (Entscheid anfangs November).
Vorgaben zur Einreichung eines Projektantrags
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Antrag deutlich vor dem Schlusstermin einzureichen, damit noch die Möglichkeit für Rückfragen und formale Anpassungen besteht.
Zweite formelle Stufe: Projektgesuch
Wenn Ihr Projektantrag positiv beurteilt wurde, senden Sie uns Ihr formelles Projektgesuch bis spätestens zu den folgenden Schlussterminen (Deadlines für den Eingang von Gesuchen per Post und elektronisch):
1. Dezember (Entscheid in der Regel anfangs Februar);
1. März (Entscheid anfangs Mai);
15. Mai (Entscheid anfangs Juli);
1. September (Entscheid anfangs November).
Vorgaben zur Einreichung eines Projektgesuchs
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Gesuch deutlich vor dem Schlusstermin einzureichen, damit noch die Möglichkeit für Rückfragen und formale Anpassungen besteht.
Projektselektion und Förderentscheid
Das jeweils zur Verfügung stehende Förderbudget wird durch die Mittelnachfrage stets mehrfach überzeichnet. Deshalb ist über alle Stufen des Eingabeprozesses eine Selektion notwendig, die sich an den Kernkriterien der Projektförderung orientiert. Ganz zuletzt nimmt der Stiftungsrat eine Rangliste vor. Viele Projekte müssen nach dem Motto «approved but not funded» von einer Förderung durch die Gebert Rüf Stiftung ausgeschlossen werden. Der Ihr Projekt betreffende Beschluss wird Ihnen unmittelbar nach dem Entscheid durch den Stiftungsrat der Gebert Rüf Stiftung mitgeteilt. Rückkommensanträge und Wiedererwägungsgesuche sind ausgeschlossen; über negative Förderentscheide wird keine Korrespondenz geführt.
