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PROJEKTBEGLEITUNG

ECKSTEINE DER FÖRDERBEZIEHUNG

 

Mit der Mittelzusprache endet die Kommunikation zwischen Ihnen und uns nicht, sondern setzt sich als definierte Förderbeziehung fort. Der Rahmen bildet die Festlegung der spezifischen Projektbegleitung in einem Fördervertrag. Zentral ist die an Projektetappen gekoppelte Berichterstattung. Sie umfasst die Zwischen- und Schlussberichte für das stiftungsinterne Controlling, wie auch die öffentliche Berichterstattung auf der Website der GEBERT RÜF STIFTUNG.

 

Vertragsabschluss

>Formular Fördervertrag BREF - Brückenschläge mit Erfolg

>Formular Fördervertrag ASCN Academic Swiss Caucasus Net (deutsch)

>Formulaire Contrat de Soutien ASCN Academic Swiss Caucaus Net (français)

 

Publikation Ihres Projekts auf der Website der GBERT RÜF STIFTUNG

gemäss Art. 1 und 14 des Fördervertrags

>Merkblatt Webdarstellung

 

Nennung der GEBERT RÜF STIFTUNG

gemäss Art. 20 des Fördervertrags

>Checkliste Nennungen

 

Kommunikation von Wissenschaft

gemäss Art. 4 des Fördervertrags

 

Zwischenbericht

 

Projektabschluss und Debriefing

Der Projektabschluss findet im formellen Rahmen eines Abschlussgesprächs statt. Dabei werden die gegenseitige Einhaltung des Fördervertrags überprüft sowie die aus der Förderbeziehung einerseits und die aus dem Projekt andererseits gewonnenen Erkenntnisse in inhaltlicher und strategischer Hinsicht analysiert.

 

PROJEKTDARSTELLUNG AUF DEM WEB

Alle durch die GEBERT RÜF STIFTUNG geförderten Projekte werden auf dieser Website publiziert. Für die Angaben sind Sie als Projektleiter verantwortlich. Aktualisieren Sie periodisch.

>projektdatenbank

nennung der GEBERT RÜF STIFTUNG

Es besteht eine Nennungspflicht: Wo immer sinnvoll, ist gemäss Fördervertrag auf unsere Projektpartnerschaft hinzuweisen.

>checkliste nennungen

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