| PROJEKTBEGLEITUNG | ||
ECKSTEINE DER FÖRDERBEZIEHUNG
Mit der Mittelzusprache endet die Kommunikation zwischen Ihnen und uns nicht, sondern setzt sich als definierte Förderbeziehung fort. Der Rahmen bildet die Festlegung der spezifischen Projektbegleitung in einem Fördervertrag. Zentral ist die an Projektetappen gekoppelte Berichterstattung. Sie umfasst die Zwischen- und Schlussberichte für das stiftungsinterne Controlling, wie auch die öffentliche Berichterstattung auf der Website der GEBERT RÜF STIFTUNG.
Vertragsabschluss >Merkblatt Vertragsabschluss >Formular Fördervertrag Kleinprojekte >Formular Fördervertrag Rare Diseases - New Approaches >Formular Fördervertrag BREF - Brückenschläge mit Erfolg >Formular Fördervertrag ASCN Academic Swiss Caucasus Net (deutsch) >Formulaire Contrat de Soutien ASCN Academic Swiss Caucaus Net (français)
Publikation Ihres Projekts auf der Website der GBERT RÜF STIFTUNG gemäss Art. 1 und 14 des Fördervertrags
Nennung der GEBERT RÜF STIFTUNG gemäss Art. 20 des Fördervertrags
Kommunikation von Wissenschaft gemäss Art. 4 des Fördervertrags >Merkblatt Wissenschaft kommunizieren
Zwischenbericht >Vorgaben zur Abfassung eines Zwischenberichtes
Projektabschluss und Debriefing Der Projektabschluss findet im formellen Rahmen eines Abschlussgesprächs statt. Dabei werden die gegenseitige Einhaltung des Fördervertrags überprüft sowie die aus der Förderbeziehung einerseits und die aus dem Projekt andererseits gewonnenen Erkenntnisse in inhaltlicher und strategischer Hinsicht analysiert. >Vorgaben zur Abfassung eines Schlussberichtes
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