| FAQ – OFT GESTELLTE FRAGEN | ||
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Wann sind die Eingabetermine? Der Stiftungsrat tritt vier Mal pro Jahr zusammen. Für das Durchlaufen des zweistufigen Projektbegutachtungsverfahrens (ein positiv beurteilter Antrag führt zur Gesuchseinladung) sind also in der Regel zwei Quartalssitzungen bzw. mindestens ein halbes Jahr nötig. Eingabetermine für Anträge und Gesuche sind: 1. Dezember, 1. Februar/1. März (Anträge/Gesuche), 1./15. Mai (Anträge/Gesuche), 1. September >Detaillierte Angaben zum stufenweisen Vorgehen
Wer entscheidet? Der Stiftungsrat trifft alle Förderentscheidungen. Beraten wird er durch die Geschäftsleitung. Den Entscheidungen liegen in der Regel Gutachten und Stellungnahmen zugrunde. >Die Mitglieder des Stiftungsrates
Wie schnell wird entschieden? Über Anträge wird in der Regel wie folgt entschieden: Anfangs Februar (eingereicht bis am 1. Dezember des Vorjahres); anfangs Mai (eingereicht bis 1. Februar); anfangs Juli (eingereicht 1. Mai); anfangs November (eingereicht 1. September). Bei Gesuchen sind die terminlichen Verhältnisse wie folgt: Anfangs Februar (eingereicht bis am 1. Dezember des Vorjahres); anfangs Mai (eingereicht bis 1. März); anfangs Juli (eingereicht 15. Mai); anfangs November (eingereicht 1. September).
Gibt es Rekursmöglichkeiten? Die GEBERT RÜF STIFTUNG ist eine private Förderorganisation, es besteht keinerlei Anspruch auf Unterstützung. Über Förderentscheidungen führt der Stiftungsrat keine Korrespondenz. Er ist auch nicht zu einer ausführlichen Begründung verpflichtet. Rekursmöglichkeiten gibt es nicht, ebenso kein Wiedererwägungsverfahren. |
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