IHR PROJEKT

Eine Förderbeziehung eingehen

Die Bewilligung Ihres Projektes durch den Stiftungsrat ist der Beginn einer Förderbeziehung zwischen Ihnen als Projektleiter:in und der Gebert Rüf Stiftung als private Förderagentur. Der Rahmen bildet der Fördervertrag. Dieser umschreibt die spezifische Projektplanung und -begleitung. Zentral ist die Berichterstattung – sie erfolgt in Etappen. Damit gemeint sind die Zwischen- und Schlussberichte für das stiftungsinterne Controlling wie auch die öffentliche Berichterstattung auf der Website der Gebert Rüf Stiftung. Darüber hinaus enthält der Fördervertrag drei Engagements in der ausserwissenschaftlichen Projektkommunikation.

Fördervertrag

Der Fördervertrag wird im Austausch mit der Geschäftsleitung nach einem Fördergespräch abgeschlossen. Ihr Projekt wird danach auf der Website der Gebert Rüf Stiftung öffentlich gemacht. Die Informationen im Web sind regelmässig zu aktualisieren.

Berichterstattung

Zwischen- und Schlussberichte sind zu den vertraglich vereinbarten Terminen und gemäss den nachfolgenden Vorgaben vorzulegen. Der Projektabschluss findet in einem formellen Abschlussgespräch statt. Dabei wird überprüft, ob der Fördervertrag gegenseitig eingehalten wurde. Zudem analysieren wir gemeinsam die aus der Förderbeziehung und aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse in inhaltlicher und strategischer Hinsicht.

Projektkommunikation

«Public Understanding of Science» ist ein integriertes Förderziel der Gebert Rüf Stiftung. Es stellt deshalb bei jedem einzelnen Projekt eine Begleitaktivität dar: Die Projektleitung verpflichtet sich, die ausserwissenschaftliche Kommunikation als Teil der wissenschaftlichen Projektarbeit zu verstehen und entsprechend zu agieren. Neben der Öffentlichkeitsarbeit via Medien sind drei verbindliche Engagements zu leisten:

1. Schulbesuch

Die Projektleitung ermöglicht einer Schulklasse der Sekundarstufe I/II, ihr Labor oder ihre Forschungsstätte zu besuchen.

2. GRS Smovie Workshop

In diesem 1-Tages-Workshop mit max. 6 Teilnehmenden, lernen Sie die Grundlagen des Filmhandwerks (Interviewtechnik, Reden vor der Kamera, Voiceover, Schneiden auf dem Smartphone, Einsatz von grafischen Elementen) und den Aufbau des «Final Impact Clip» kennen, der mit dem Schlussbericht des GRS-Projekts eingereicht wird. Am Ende des Workshops haben Sie Ihren ersten eigenen Smovie produziert.

Exklusiv für GRS Projektleitende/-mitarbeiter:innen. Die Gebert Rüf Stiftung übernimmt gemäss Fördervertrag die Kosten für eine Teilnahme pro Projekt.

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3. «Final Impact Clip»

Jedes Projektteam erstellt nach Abschluss der Arbeiten einen 2-minütigen, YouTube-geeigneten Kurzfilm zum Projekt. Dieser zeigt auf anschauliche Weise, was dank Unterstützung der GRS konkret erreicht wurde (Produkte, Dienstleistungen) und wie das Projekt weitergeführt wird (Anschlussfinanzierung, Partnerschaften).

Der Kurzfilm ist mit dem Schlussbericht einzureichen und wird unter anderem via Website der Gebert Rüf Stiftung veröffentlicht.

Youtube: Playlist Final Impact Clip

Öffentlichkeitsarbeit: Nennung der Gebert Rüf Stiftung

Bei jedem geförderten Projekt ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. In geeigneten Print- und Massenmedien soll der konkrete Beitrag zur Lösung eines gesellschaftlich relevanten Problems dargestellt werden. Dabei besteht eine Nennungspflicht: Wo immer sinnvoll, ist auf unsere Projektpartnerschaft hinzuweisen.

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